•  Andrea Mayrwöger | AUFWIND 2022 / 01
Seit 24. Februar 2022 ist Europa nicht mehr das Europa, das es zuvor war. Seit dem 24. Februar 2022 herrscht in einem europäischen Land wieder Krieg. Wladimir Putin hat an diesem Tag seine Truppen in die Ukraine einmarschieren lassen und ist dadurch für den Tod, das Leid und die Vertreibung von unzähligen Menschen verantwortlich.

Wohnraum gesucht

Ein erster Schritt, wie Vertriebenen geholfen werden kann, ist Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ein sicheres Dach über dem Kopf, ein Rückzugsort, ein Ort an dem zumindest begonnen werden kann, die Geschehnisse zu verarbeiten, das ist für die meisten Vertriebenen die wichtigste Hilfe nach dem Ankommen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob dieser Wohnraum vorübergehend oder langfristig zur Verfügung gestellt werden kann – beides hilft.

Quartiersgeber:innen, die ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus zur Verfügung stellen möchten, sollten sich aber unbedingt genügend Zeit für diese Entscheidungsfindung nehmen. Besonders wenn nicht nur Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, sondern Menschen in den eigenen Wohnraum aufgenommen werden, muss dies für alle Familienmitglieder passen und gut überlegt sein. Es hilft auch Vertriebenen nichts, wenn die Vorstellung von der Realität gänzlich abweichen und es dadurch zu Problemen kommt.

Das regionale Kompetenzzentrum für Integration und Diversität der Volkshilfe OÖ berät in diesen Fällen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0676 8734 7216 gerne. Außerdem hat die Caritas eine Infohotline für private Quartiergeber:innen in OÖ, die bereits Ukrainer:innen aufgenommen haben, ins Leben gerufen. Unter 05 1776 1111 ist diese Hotline Mo bis Do 9:00–12:30 Uhr und 14:30–17:30 Uhr und Fr von 9:00–13:00 Uhr erreichbar. 


Aufenthaltsrecht

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht erhalten folgende Personengruppen: 

  • Ukrainische Staatsbürger:innen und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.

  • Menschen, die in der Ukraine Schutz (z.B.: Asyl) erhalten haben. 

  • Ukrainische Staatsbürger:innen, die sich bereits vor dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und nicht zu ihrem Wohnsitz zurückkehren können.

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt vorerst bis 3. März 2023. Danach verlängert es sich jeweils um 6 Monate, höchstens aber ein Jahr. Um das Aufenthaltsrecht für Vertriebene zu erhalten, muss eine Registrierung bei der Polizei erfolgen. 

Die nächstgelegenen Registrierungsstellen befinden sich in Linz im Postverteilerzentrum und in Wels in der Messehalle 9. Um einen Termin zu vereinbaren oder für Informationen hat die Polizei eine Hotline unter 059133 404040 eingerichtet.

Einige Tage nach dieser Registrierung wird vom Bundesamt für Fremdenwesen uns Asyl eine Aufenthaltsberechtigungskarte (blaue Karte) zugesandt. Hierzu ist es wichtig, dass die Meldeadresse immer korrekt ist. Auch für Vertriebene aus der Ukraine gilt in Österreich die Meldepflicht!

Mit dem Erhalt der Aufenthaltskarte ist auch der Arbeitsmarkt offen. Ab diesem Zeitpunkt kann beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung beantragt werden. Das heißt, wenn ein Job gefunden wurde, muss das Unternehmen beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Diese wird von Amts wegen, ohne Ersatzkräfteverfahren, erteilt.


Grundversorgung

Vertriebene erhalten ein monatliches Verpflegungsgeld und die Quartiersgebenden erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese Grundversorgung muss bei der Volkshilfe bzw. der Caritas beantragt werden (je nach Bezirk). Die zuständige Stelle für Linz-Land ist: IBB-Linz-Land, Paschingerstraße 20, 4060 Leonding. Erreichbar Mo bis Fr 8:00–12:00 Uhr. Telefonisch erreichbar unter: 0676 8734-7161 od. 0676 8734-7306 od. 0676 8734-7279.

Nach dem Antrag wird die Bedürftigkeit durch die Grundversorgungsstelle des Landes OÖ geprüft. Ist diese gegeben wird die Grundversorgung monatlich bar ausbezahlt. Aktuell bekommen Erwachsene 215 Euro pro Monat und Minderjährige 100 Euro pro Monat. Diese Beträge können sich in der nächsten Zeit noch minimal ändern.


Anlaufstellen

Mehr Infos gibt es unter www.zusammen-helfen.at. Freiwillig Engagierte können sich auch an das Infotelefon von ZusammenHelfen in OÖ unter 0664 533 17 56 wenden oder einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. schreiben. 

Wichtige Infos für Quartiersgeber:innen und die Registrierung als Quartiersgeber:in gibt es beim Bundesamt für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) unter https://www.bbu.gv.at/helfen#schutzsuchende.


Hörsching hilft

In Hörsching ist geplant, dass in Kürze geflüchtete Menschen in die Container am Kasernengelände einziehen werden. Die Initiative Hörsching hilft hat bereits aufgerufen, dass sich Menschen, die sich freiwillig engagieren möchten, unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. melden können, um Informationen zu erhalten, wenn Hilfe benötigt wird. Auch unter www.hoersching-hilft.at werden dann wieder laufend aktuelle Informationen rund um das Camp in Hörsching veröffentlicht.  

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