• Selam Ebead | AUFWIND 2022 / 03
Hörschinger Boden wird immer mehr versiegelt. Erst letztes Jahr wurde für die Firma Wacker Neusson ein Parkplatz auf Ackerboden (Gegenstimmen nur von den Hörschinger Grünen) vom Gemeinderat auf Schiene gebracht, der Parkplatz ist kurz vor der Fertigstellung. Anfragen unsererseits, ob wenigstens eine Teilversiegelung vorgeschrieben werden kann, werden kategorisch verneint. Ein Parkplatz muss versiegelt werden, da sonst die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers besteht.

Nun, ein Mitarbeiter:innenparkplatz muss nicht versiegelt werden. Ich habe vor mir den „LEITFADEN zur Verbringung von Niederschlagswässern von Dachflächen und befestigten Flächen“ des Landes Öberösterreich liegen. Wenn man diesen Leitfaden glauben kann, dann sollte in Zukunft mehr darüber nachgedacht werden, inwieweit man Firmen mit sanften Druck (Bebaungsplan, Umwidmungsbedingungen etc.) dazu bringen kann, Abstellflächen nicht zu versiegeln.

Vorweg eine Klarstellung: Vollversiegelter Boden ist verlorener Boden.

Nicht nur, dass keine Niederschläge versickern können. Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt. Eine Bodenversiegelung ist nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist.

Zurück zum Leitfaden, Punkt 3.2 Verkehrs- und Abstellflächen:
„Die durch den Verkehr bzw. das Abstellen von Fahrzeugen benutzten Flächen können durch straßenspezifische Inhaltsstoffe verschmutzt werden (Flächentypen F2 bis F5) ... Deshalb ist für derartige Flächen eine Reinigung der Niederschlagswässer vor einer Versickerung notwendig. Niederschlagswässer von Verkehrs- und Abstellflächen sollen – soweit es der Untergrund zulässt – im Regelfall großflächig über einen Bodenfilter mit 30 cm Mächtigkeit vorgereinigt und versickert werden...“

Wir blättern weiter zu den Flächentypen F2 bis F5. Die Kategorie F3 scheint zu passen:
„Parkflächen für Pkw mit häufigem Fahrzeugwechsel > 20 bis 1.000 Parkplätze (z. B. Kundenparkplätze von Einkaufsmärkten)...“.

Was schlägt der Leitfaden für diese Kategorie vor?

Ganz am Anfang ein wasserrechtliches Verfahren. Flächen in dieser Größe stehen unter einer Bewilligungspflicht. In diesem Verfahren wird geprüft, inwieweit eine Versickerung eine Gefahr für das Grundwasser darstellt. Ist dieses Verfahren abgeschlossen kann mit den baulichen Massnahmen begonnen werden. Als durchlässige Beläge gelten Schotterflächen, Schotterrasenflächen, Rasengittersteine ≥ 30 cm (die Größe verhindert eine zu starke Verdichtung) mit Bodenfilterfüllung, Pflaster mit durchlässigen Fugen und poröse Deckbeläge. Durchlässige Beläge mit Bodenfilter werden aus wasserwirtschaftlicher Sicht aufgrund der guten Vorreinigung bevorzugt. Im Regelfall muss der Bodenfilter 30 cm stark sein.

Und warum werden dann Parkplatzflächen versiegelt, anstatt auf bodenschonender Alternativen zurückzugreifen?

Es ist wie (fast) immer eine Frage des Geldes. Aber wir sollten endlich umdenken und uns der Kostenwahrheit stellen. Diese Kostenwahrheit sollte ein wichtiger Faktor in zukünftigen Umwidmungen und Genehmigungsverfahren werden. Wie schon erwähnt: Versiegelter Boden ist verlorener Boden.

Wir Grünen Hörsching haben uns zum Ziel gesteckt, der Versiegelung aufmerksam begegnen. Natürlich ist mit Gegenwind zu rechnen, wir sind darauf vorbereitet.

 

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